Die unbestrittenermassen täglich angefallenen Arbeiten erschienen alles in allem überschaubar und in der angedachten Zeit machbar. Aus den Ausführungen der Klägerin 1 zu ihrem schlechten Gesundheitszustand, welcher der strengen Arbeit während drei Jahren geschuldet gewesen sei, könne nicht abgeleitet werden, dass sie mehr als vereinbart habe arbeiten müssen, nachdem ein Kausalzusammenhang zwischen den angeblich geleisteten Überstunden und ihren gesundheitlichen Beschwerden nicht erstellt sei.