3.2. 3.2.1. Mit ihrer vor Vorinstanz eingereichten Klage verlangte die Klägerin 1 gestützt auf die von ihr als ungerechtfertigt erachtete fristlose Kündigung zum einen Schadenersatz im Umfang des während der ordentlichen Kündigungsfrist (d.h. bis und mit April 2020) entgangenen Lohns (Klagebegehren 1 über Fr. 14'620.70 [offenbar Bruttomonatslohn von Fr. 5'300.00 x 22/29 + 2 x Fr. 5'300.00]) und zum anderen teilklageweise Fr. 5'000.00 als Ent- - 11 -