3. 3.1. Die Klägerin 1 war unbestrittenermassen ab 1. April 2017 (Klage, act. 7 Rz. 14; erster Arbeitsvertrag vom 22. März 2017, Beilage 4 zur Klage der Klägerin 1 [im Folgenden werden die Beilagen zur Klage der Klägerin 1 lediglich als Klagebeilage x bezeichnet]) bei der Beklagten und deren Ehemann angestellt, um diesen zu pflegen und zu betreuen (Arbeitsverträge vom 22. März 2017 und 19. Januar 2019, Klagebeilagen 3 und 4). Am 6. Februar 2020 wurde der Klägerin 1 das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt (Klagebeilage 7).