1.2.3.1. Abgesehen davon, dass ein Gericht nur feststellen kann, ob eine fristlose Kündigung zur Recht ausgesprochen worden ist oder nicht (nicht aber einer fristlosen Kündigung eine behördliche Zustimmung erteilen muss oder kann), wäre eine Umdeutung des Antrags in ein entsprechendes Feststellungsbegehren (Feststellung, dass die fristlose Kündigung rechtens erfolgte) unzulässig. Denn darin wäre, weil von der Beklagten erhoben, ein Widerklagebegehren zu erblicken. Ein solches kann indes nur mit der Klageantwort erhoben werden (Art.