" 1. In Gutheissung der Berufung sei die Ziffer 1 des vorinstanzlichen Urteils teilweise aufzuheben und die Berufungsbeklagte zu verurteilen, der Berufungsklägerin folgende Beträge zu bezahlen: - CHF 6'120.35 netto Lohn für die ordentliche Kündigungsfrist von Februar bis April 2020 wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung - CHF 2'000.00 für geleistete Überzeit. Mehrforderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7.% MwSt. zulasten der Berufungsbeklagten."