1.8. An der Hauptverhandlung vom 2. November 2022 vor Bezirksgericht Rheinfelden (Arbeitsgericht) wurden C._____, D._____, E._____, F._____, G._____ und H._____ als Zeugen sowie die Klägerin 1 und die Beklagte befragt. Im Rahmen der abschliessenden Schlussvorträge hielten die Klägerinnen an ihren Rechtsbegehren fest (wobei allerdings die Klägerin 1 ihr Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege zurückzog). Die Beklagte hielt an ihren Anträgen fest und verlangte zudem die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst worden sei und der Klägerin 1 keinerlei Ansprüche auf Lohnzahlung aus Überstunden zustünden.