Das Obergericht entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: 1. Der Präsident des Bezirksgerichts Rheinfelden erkannte am 3. Dezember 2021: " 1. Das Verfahren wird zufolge Anerkennung der Vaterschaft vor dem Zivilstandsamt als gegenstandlos geworden abgeschrieben. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 400.- wird dem Beklagten auferlegt. Der Beklagte hat dem Gericht Fr. 400.- zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 2. Gegen die vorinstanzliche Kostenauflage reichte der Beklagte mit Eingabe vom 14. Januar 2022 (Postaufgabe) beim Bezirksgericht Rheinfelden Beschwerde ein.