1.3. Nachdem der Gerichtspräsident den Parteien mit der Zustellung der Klageantwort die Entscheidfällung ohne Durchführung einer Verhandlung in Aussicht gestellt hatte (Verfügung vom 23. September 2021), erging am 26. November 2021 folgender Entscheid: " 1. Auf die Klage wird nicht eingetreten. -3- 2. Das Gesuch der Beklagten um Prozesskostenvorschuss bzw. Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.