2. 2.1. An der Schlichtungsverhandlung vom 15. Dezember 2021 konnte keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. 2.2. Der Friedensrichter Kreis VII erkannte mit Entscheid vom 26. Dezember 2021: " 1. Der Rechtsvorschlag aus der Betreibung Nr. xxx Betreibungsamt Q. CHF 385.00 wird durch den Friedensrichter aufgehoben. 2. In Gutheissung der Klage wird der Beklagte verpflichtet, der Klägerin CHF 967.80 zu bezahlen. Zahlungstermin 15.01.2022