Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten entschied am 22. Januar 2021 im Verfahren SR.2020.154, dass der Rechtsvorschlag nicht bewilligt werde, und stellte fest, dass A. im Umfang der angehobenen Betreibung zu neuem Vermögen gekommen sei. 2. 2.1. A. reichte mit Eingabe vom 14. Februar 2021 (am Schalter abgegeben am 15. Februar 2021) beim Bezirksgericht Bremgarten Klage auf Bestreitung des neuen Vermögens gegen die B. AG ein. 2.2. Mit Eingabe vom 12. März 2021 ersuchte A. um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege im Verfahren VZ.2021.6. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten wies das Gesuch mit Verfügung vom 16. April 2021 ab.