1. 1.1. Die B. AG betrieb A. mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamts Q. vom 2. September 2020 für eine Teilforderung von Fr. 2'000.00 aus dem Konkursverlustschein vom 20. Oktober 2011. A. erhob am 4. September 2020 Rechtsvorschlag mit der Begründung, sie sei nicht zu neuem Vermögen gekommen. 1.2. Das Regionale Betreibungsamt Q. legte den Rechtsvorschlag mit Eingabe vom 15. September 2020 gemäss Art. 265a Abs. 1 SchKG dem Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten vor.