2.5. Ebenfalls am 21. November 2022 liess die Beklagte die Schlichtungsbehörde wissen, dass der Mietvertrag nichtig sei, weshalb sie an der Schlichtungsverhandlung nicht teilnehme. -3- 2.6. In der Folge blieben beide Parteien an der Schlichtungsverhandlung säumig. 2.7. Mit Verfügung der Schlichtungsbehörde vom 21. November 2022 wurde den Klägern eine Frist von 3 Tagen angesetzt, um ein Verhandlungsunfähigkeitszeugnis einzureichen. 2.8. Mit Schreiben vom 28. November 2022 beantragten die Kläger einen neuen Termin für eine Schlichtungsverhandlung. 2.9. Die Schlichtungsbehörde fällte am 1. Dezember 2022 folgenden Entscheid: