2. 2.1. A. (Klägerin 1) und B. (Kläger 2) beantragten mit Schlichtungsgesuch vom 30. September 2022 bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zofingen sinngemäss, die Kündigung sei aufzuheben. 2.2. Mit Verfügung vom 13. Oktober 2022 lud die Schlichtungsbehörde die Parteien zur Schlichtungsverhandlung auf den 21. November 2022, 13.45 Uhr, vor. Gleichzeitig wurde die C. AG (Beklagte) zur Einreichung des Verwaltungsvertrags aufgefordert.