Mit Verfügung vom 11. Mai 2021 wurde das Verfahren bis zum Abschluss eines Strafverfahrens gegen den Kläger sistiert. Mit Urteil vom 5. Juli 2022 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg: 1. In Gutheissung der Klage wird der Beklagte verpflichtet, dem Kläger den Betrag von CHF 21'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 16. April 2018 zu bezahlen. 2. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 300.00 zu ersetzen. -3-