1. Am 2. Januar 2018 schloss der Kläger als Darlehensgeber mit dem Beklagten als Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag über den Betrag von Fr. 21'000.00 unter Angabe des Zwecks «Allgemeine finanzielle Engpässe». Das Darlehen wurde zinslos gewährt. Als Rückzahlungstermine vereinbarten die Parteien den 15. Februar 2018, 15. März 2018 und den 15. April 2018. 2. 2.1. Mit Klage vom 17. November 2019 (Postaufgabe) stellte der Kläger folgende Rechtsbegehren: 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von CHF 21'000.00, zuzüglich Zins zu 5 % seit 16. April 2018, sowie CHF 108.30 für die Kosten des Zahlungsbefehls zu bezahlen.