Die Parteien haben am 20. Juli 2018 einen unbefristeten Mietvertrag für ein Ladenlokal an der [...], ab 1. September 2018 (mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist auf die ortsüblichen Kündigungstermine 31. März, 30. Juni und 30. September) und im August 2020 eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen (Klageantwortbeilagen 1 und 2). Mit Entscheid vom 7. April 2022 hat das Bezirksgericht Bremgarten für die vom Beklagten gestützt darauf in Betreibung gesetzte Forderung von Fr. 8'960.00 (Mietzinse Juli 2021 bis Januar 2022) die provisorische Rechtsöffnung erteilt.