3. ausserdem sei festzustellen, dass der Beklagte keine Forderung aus dem am 28. Juni 2021 gekündigten Mietvertrag hat; 4. der Beklagte sei zu verpflichten die Mietzinskaution von CHF 6'000.00 auf dem Konto bei der C. innert 3 Banktagen freizugeben und inkl. Zins zu 5% seit 1. August 2021 zurückzuzahlen; 5. alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. MwSt. zu Lasten des Beklagten. " Der Beklagte beantragte weiterhin die kostenfällige Abweisung der Klage, soweit darauf einzutreten sei. Nach der Parteibefragung nahmen die Parteien zum Beweisergebnis Stellung.