2.3. An der Hauptverhandlung vom 27. September 2022 vor dem Gerichtspräsidium Bremgarten replizierten und duplizierten die Parteien. Die Klägerin stellte folgende Begehren: -3- " 1. Es sei festzustellen, dass die mit Zahlungsbefehl Nr. [...] vom 12. Januar 2022 geltend gemachte Forderung von CHF 8'960.00, für welche am 7. April 2022 provisorische Rechtsöffnung erteilt worden ist, nicht besteht; 2. der Rechtsöffnungsentscheid vom 7. April 2022 sei aufzuheben und die Betreibung Nr. [...] zu löschen;