Wird eine Kündigung angefochten, bestimmt sich der Streitwert nach dem Datum, an dem das Mietverhältnis im Falle der Unwirksamkeit, Nichtigkeit oder Aufhebung der Kündigung enden würde. Der Streitwert entspricht somit der Miete, die bis zum ersten Termin geschuldet ist, zu dem eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden könnte, wenn die Kündigung ungültig ist (Urteil des Bundesgerichts 4A_334/2021 vom 15. Dezember 2021 E. 1.1). Bei einem befristeten Mietvertrag entspricht der Streitwert dem Mietzins während der vereinbarten Dauer (BGE 136 III 196 E. 1.1, Urteil des Bundesgerichts 4A_223/2022 vom 6. Juli 2022 E. 1). Demnach findet die Kapitalisierung nach Art.