2. Am 15. August 2022 fand vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Aarau die Hauptverhandlung mit vorgängigem Augenschein in der streitgegenständlichen Liegenschaft statt. Die Parteien sowie zwei Zeugen wurden befragt. Gleichentags erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Aarau wie folgt: " 1. In Gutheissung der Klage wird festgestellt, dass die Kündigung vom 17. September 2021 ungültig ist.