Höhe von Fr. 983.00 ist auf 60 % und damit auf Fr. 590.00 zu reduzieren. Der Überschussanteil der Tochter aus dem Überschuss der Beklagten von Fr. 430.00 ist dagegen auf 40 % und damit auf Fr. 172.00 zu reduzieren. Der gebührende Unterhalt von C. beträgt somit insgesamt Fr. 1'767.75 (Fr. 1'005.75 + Fr. 590.00 + Fr. 172.00).