Daraus ergibt sich ein Unterhaltsbetrag in der Höhe von Fr. 610.35 (Fr. 629.45 [Anteil Kläger am familienrechtlichen Existenzminimum von C.] + Fr. 611.80 [Überschussanteil Kläger] ./. Fr. 410.00 [vom Kläger getragene Kosten] ./. Fr. 220.90 [Überschussanteil Beklagte). Der Unterhaltsbeitrag für die erste Phase ist somit auf Fr. 610.00 zu reduzieren.