ELG demgegenüber heute für eine alleinstehende Person mit einem Kind in der Region 2 (Q.) maximale Mietkosten von monatlich Fr. 1'685.00 als Ausgaben anerkannt. Anzurechnen sind – nach Abzug des Wohnkostenanteils für C. – damit Wohnkosten von Fr. 1'400.00 (inkl. Parkplatzkosten).