Die Gesamtwohnkosten betragen gemäss eingereichtem Mietvertrag Fr. 3'440.00. Davon ist vorgängig der Wohnkostenanteil von C. von Fr. 250.00 abzuziehen und der restliche Betrag zu halbieren. Es resultieren Wohnkosten der Beklagten von Fr. 1'595.00. Hinzuzurechnen sind noch Parkplatzkosten in der Höhe von Fr. 140.00. Die entsprechenden Wohnkosten von Fr. 1'735.00 erscheinen allerdings nicht mehr als angemessen. Gemäss Ziffer II./1 lit.