c StG). Daraus ergibt sich ein steuerbares Einkommen von Fr. 72'460.00. Unter Berücksichtigung, dass weitere Steuerabzüge möglich sind (bspw. Beiträge Säule 3a) und unter Beizug des Steuerrechners des Kantons Aargau ergibt dies für den Kläger für das Jahr 2022 eine jährliche Steuerbelastung von Fr. 8'456.00 bzw. von monatlich rund 705.00 (Gemeinde R., Tarif A, ohne Feuerwehrpflicht, ohne Kirchensteuern, inkl. Bundessteuern).