220 Arbeitstage x Fr. 15.00], pauschale Berufsauslagen 3 % bzw. Fr. 2'930.00, Versicherungsabzug Fr. 3'000.00) vorzunehmen. Weiter sind die vom Kläger zu leistenden Unterhaltsbeiträge in der Höhe von total Fr. 9'000.00 (durchschnittlich rund Fr. 750.00 x 12) abzuziehen (§ 40 Abs. 1 lit. c StG).