Pensum beim betreuenden Elternteil somit bis Ende Juli 2026 10 % resp. ab 1. August 2026 16 % (eines Wochenpensums), beim anderen, nichtbetreuenden demgegenüber 20 %, weil keine Einschränkung durch Betreuungspflichten vorliegt. Zu demselben Ergebnis gelangt man, wenn man die unter Berücksichtigung des Schulstufenmodells und des Betreuungsanteils zumutbaren Arbeitspensen addiert und durch die Anzahl Arbeitstage dividiert. - 15 -