3.5. Abweichende Vereinbarungen der Parteien bleiben vorbehalten, sofern sie dem Kindeswohl nicht entgegenstehen und mit der Beiständin besprochen worden sind. […] 6. 6.1. In Abänderung des Entscheids des Präsidiums des Familiengerichts Brugg vom 23. August 2019 wird der Vater verpflichtet, der Mutter an den Unterhalt des Kindes C. monatlich vorschüssig je nachfolgende Beträge, zuzüglich allfällige Kinder- und/oder Ausbildungszulagen, zu bezahlen: