C. feiert jedes Jahr Heilig Abend bei der Mutter und am 25./26. Dezember beim Vater. Silvester verbringt C. in den geraden Jahren mit der Mutter und in den ungeraden Jahren mit dem Vater. Bei den weiteren Feiertagen (Ostern, Auffahrt, Pfingsten und 1. August) wechseln sich die Eltern jeweils ab. 3.4. Die Modalitäten der Ferien- und Feiertagsplanung sprechen die Eltern jeweils frühzeitig, bis spätestens Ende Dezember des Vorjahres ab. Können sie sich über die Ferien- und/oder Feiertagsplanung nicht einigen, so kommt dem Vater in Jahren mit gerader Jahreszahl das Entscheidungsrecht bezüglich der Aufteilung der Ferien und Feiertage zu; in Jahren mit ungerader Jahreszahl der Mutter.