3.4. Mit seiner Berufung macht der Beklagte im Wesentlichen sinngemäss geltend, die festgelegten Unterhaltsbeiträge seien zu hoch im Verhältnis zu seinem Einkommen. Er habe keine Festanstellung, sondern arbeite temporär und habe daher kein regelmässiges Einkommen. Die Kosten seines Lebensunterhalts, insbesondere für Miete, Krankenkasse, Auto und Verpflegung seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Er unterstütze die Kinder, indem er Zeit mit ihnen verbringe und ihnen Spielzeug kaufe.