2022, N. 8 zu Art. 286 ZGB). Die Genehmigung eines Unterhaltsvertrages ist zu erteilen, wenn sich dieser auf Grundlage der im Urteilszeitpunkt gegebenen und absehbaren zukünftigen wirtschaftlichen und anderweitigen Verhältnisse der Beteiligten als angemessen erweist. Die Genehmigung ist demgegenüber zu verweigern, wenn der Vertrag in einem oder mehreren Punkten diesen Anforderungen nicht genügt und die Beteiligten sich auch nicht auf eine genehmigungsfähige Alternative zu einigen vermögen (FOUN- TOULAKIS, a.a.O., N. 15 f. zu Art.