2. Es sei festzustellen, dass der Unterhalt der Klägerin, vorbehältlich eines anderen Beweisergebnisses, im Umfang von CHF 2'340.00 pro Monat nicht gedeckt ist (CHF 1'340.00 Barunterhalt und CHF 1'000.00 Betreuungsunterhalt). 3. Es sei der Beklagte zu verpflichten, der Klägerin einen Prozesskostenvorschuss für die Verfahrens- und Parteikosten von total CHF 4'200.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen. Eventualiter: Der Klägerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Bestellung der Unterzeichneten als unentgeltliche Vertreterin.