1.2. Es sei festzustellen, dass der Unterhalt des Klägers, vorbehältlich eines abweichenden Beweisergebnisses, im Umfang von CHF 1'120.00 pro Monat nicht gedeckt ist (CHF 120.00 Barunterhalt und CHF 1'000.00 Betreuungsunterhalt). 2. Es sei der Beklagte zu verpflichten, dem Kläger einen Prozesskostenvorschuss für die Verfahrens- und Parteikosten von total CHF 4'200.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen. Eventualiter: Dem Kläger sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Bestellung der Unterzeichneten als unentgeltliche Vertreterin.