17.1.2. In der Berufung (S.23) wird dies als "grösster rechtswidrigster Punkt" des Entscheids bezeichnet. Das Gericht lasse ausser Acht, dass der zuerst berufene Vermittler, O., Fachstelle persönliche Beratung, U. vom Gericht aufgefordert worden sei, die Unterhaltsbeiträge gemeinsam mit den Eltern zu ermitteln. Bei der Berechnung von O. gemäss Excelsheet-Berechnungs- blatt habe sich ein Unterhaltsbetrag von Fr. 1'542.00 ergeben. Ein Antrag der Kindsmutter auf materielle Hilfe im Oktober 2020 sei gutgeheissen worden. Weiter habe die zuständige Sozialarbeiterin den Anspruch (Existenzminimum) für die Kindsmutter und das Kind auf Fr. 1'509.00 berechnet.