15. In der Berufung (S. 16 – 23) werden unter jeweils allgemeinem Hinweis auf die Erwägungen 6.1 bis 6.8 des angefochtenen Entscheids für die verschiedenen Phasen Unterhaltsbeiträge berechnet bzw. hergeleitet. Diese Berechnungen erfolgen nach einer Methode, welche von der vorinstanzlich zur Anwendung gebrachten und in den Erwägungen 4 – 6 des angefochtenen Entscheids detailliert dargestellten abweicht. Allerdings werden in der Berufung keine konkreten Ausführungen zu der darin verwendeten Methode oder zur Unrichtigkeit des Vorgehens der Vorinstanz gemacht.