14.3. Im Zusammenhang mit dem Betreuungsunterhalt bzw. dem massgeblichen Bedarf der Kindsmutter werden in der Berufung (S. 16) Kosten für "Hausrat- & Privathaftpflicht" (Fr. 298.00) und für "Kommunikation, Internet, TV, Handy" (Fr. 165.00) eingesetzt. Dazu ist festzuhalten, dass Auslagen für Telecom und Privatversicherungen beim betreibungsrechtlichen Existenzminimum im Grundbetrag inbegriffen sind (vgl. SchKG-Richtlinien Ziff. I) und erst im Rahmen des erweiterten familienrechtlichen Existenzminimums eine zusätzliche "Kommunikations- und Versicherungspauschale" gewährt werden kann (BGE 5A_745/2022 E. 3.3).