13.4. 13.4.1. Der gebührende Unterhalt ist vom betreibungsrechtlichen erst auf das sog. familienrechtliche Existenzminimum zu erweitern, wenn es die finanziellen Mittel zulassen. Bei den Eltern gehören zu dieser Erweiterung typischerweise die Steuern, ferner eine Kommunikations- und Versicherungspauschale, unumgängliche Weiterbildungskosten, den finanziellen Verhältnis- - 23 -