12.2. In der Klageantwort hatte der Beklagte ausgeführt (act. 39 ff.), er habe eine dreijährige Berufslehre als Heizungsmonteur EFZ absolviert und danach noch ca. zwei Jahre im Lehrbetrieb in diesem Beruf gearbeitet. In der Folge sei er bei der K. in S. angestellt gewesen. Danach habe er während etwa zwei Jahren als Anlagemaschinist bei der N. im [...] gearbeitet. Am 6. Dezember 2017 habe er als alleiniger Gesellschafter die J. mit Sitz in T. gegründet, ab 2018 habe er Dienstleistungen im Bereich Heizung und Sanitär angeboten. Der Nettolohn habe gemäss Lohnausweis 2020 durchschnittlich Fr 4'708.35 betragen.