Weiter wird in der Berufung (S. 9) geltend gemacht, es sei von einem Bruttoeinkommen als selbständiger Heizungsmonteur von Fr. 10'000.00 auszugehen. Es sei damit zu rechnen, dass der Beklagte Lohnerhöhungen erhalten werde. Er könne sich weiterbilden zum Chefmonteur, Fachmann für Wärmesysteme, Energieberater Gebäude, Projektleiter Gebäudetechnik (BP) oder dipl. Heizungsmeister, dipl. Techniker HF Gebäudetechnik (Höhere Fachschule) etc. und dadurch einen höheren Lohn erzielen. Auf jobs.ch liege der mittlere Bruttolohn eines Geschäftsleiters/CEO bei Fr. 140'080.00 – Topverdiener Fr. 220'000.00, Geringverdiener Fr. 72'016.00 - auf 6190 Lohnangaben basierend.