12.1.2. In der Berufung (S. 6, 11 f.) wird dazu unter Zitierung einer Eingabe vom 15. August 2021 an den Beistand ausgeführt, der Beklagte sei seit 2017 als Selbständiger "alleine" unterwegs. Seit die Kindsmutter mit dem Beklagten zusammen gewesen sei, habe sie ihn als "Unternehmensberaterin" etwas unterstützt und beraten. Innerhalb von 6 Monaten habe der Beklagte einen Festangestellten (seit 1. September 2020) sowie zwei temporäre Mitarbeiter gehabt. Diesen Temporärmitarbeitern habe er mehr bezahlt als sich selber.