12. 12.1. 12.1.1. Im angefochtenen Entscheid (E. 4.2) wurde beim Beklagten, der im Jahr 2021 sowie in den ersten beiden Monaten 2022 bei seiner Firma J. als selbständiger Heizungs- und Sanitärmonteur tätig gewesen sei, für das Jahr 2021 von einem Nettolohn von Fr. 4'183.00 (inkl. 13. Monatslohn) und für Januar/Februar 2022 von einem solchen von Fr. 4'531.00 (inkl. Fixspesen von Fr. 300.00) ausgegangen. Ab 1. März 2022 sei er bei der K., L., als Heizungsmonteur angestellt und erziele dort einen Nettolohn von Fr. 5'268.00 (inkl. 13. Monatslohn; zuzüglich Kinderzulagen).