Diese Anträge betreffen keine Regelungsgegenstände des im vorliegenden Verfahren angefochtenen Entscheids. Entsprechend ist darauf nicht einzutreten. Zudem war bei Einreichung dieser Eingabe die Frist für die Berufung gegen den Entscheid vom 30. August 2022 abgelaufen. Eine Ergänzung der Rechtsmittelschrift nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist aber nicht zulässig und nicht zu berücksichtigen.