3.2. 3.2.1. Mit den Ziffern 1.2 und 1.3 der Berufung wird beantragt, der Kindsmutter seien die Kosten des Unterhalts während mindestens vier Wochen vor und mindestens acht Wochen nach der Geburt sowie die Kosten für andere infolge der Schwangerschaft oder Entbindung notwendig gewordene Auslagen unter Einschluss der ersten Ausstattung des Kindes zu gewähren. Für die vier Wochen vor der Geburt (tt.mm. 2021 bis tt.mm. 2021) wird in der Berufung (S. 25) ein Unterhaltsbetrag von Fr. 8'373.00 genannt.