5. Der Klägerin ist die unentgeltliche Rechtspflege der ersten Instanz sowie der zweiten Instanz zu gewähren. 6. Der Antrag des Beklagten auf Ausdehnung des Besuchsrechts wird im Kindesschutzverfahren behandelt. 7. Die Entscheidgebühr von CHF 2500.00 wird dem Beklagten vollumfänglich auferlegt. 8. Der Klägerin und ihrer Vertreterin, der Kindsmutter sind in angemessener Weise Parteikosten von CHF 1920.00 zu entschädigen. 9. Dem Beklagten ist aufzuerlegen, dass er ab 01. November 2022 wieder seine Selbstständigkeit mit der Firma J. aufzunehmen."