2. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziff. 1.1. hiervor basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik per Ende Juli 2022 mit 104.5 Punkten (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte). Sie werden jährlich auf den 1. Januar dem Indexstand per Ende November des Vorjahres angepasst, erstmals auf den 1. Januar 2023, es sei denn, der Unterhaltsschuldner beweist, dass sein Einkommen nicht mit der Teuerung -4- Schritt gehalten hat, und die Indexanpassung daher nur im entsprechend reduzierten Umfang möglich ist. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: