2. 2.1. Der Beistand der Klägerin beantragte mit Klage vom 21. Oktober 2021 beim Familiengericht Rheinfelden: " Es seien vom Familiengericht die Unterhaltsbeiträge ab der Geburt von A. festzulegen und die Auszahlungsmodalitäten zu definieren. Es sei dem Antragsteller die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren." 2.2. Mit Eingabe vom 1. März 2022 stellte die zur Begleitung der Eltern in der Sorge um das Kind und zu deren Unterstützung bei der Organisation und Umsetzung des Besuchsrechts ernannte Beiständin H. Anträge betreffend das Besuchsrecht des Beklagten.