Gegenstand Vereinfachtes Verfahren betreffend Festlegung der Unterhaltsbeiträge -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Klägerin (geboren am tt.mm. 2021) ist die Tochter des Beklagten (geboren am tt.mm. 1988) und von B. (geboren am tt.mm. 1982). Mit Entscheid des Familiengerichts Rheinfelden vom 30. Juni 2021 wurde das Sorgerecht den Eltern gemeinsam zugeteilt und die Klägerin wurde der Obhut der Mutter zugewiesen. Es wurde zudem eine Beistandschaft gemäss Art. 308 ZGB errichtet zur Wahrung und Regelung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin. Zum Beistand wurde C., Berufsbeistandschaft Q., ernannt.