Die vorinstanzlichen Gerichtskosten setzen sich aus einer Entscheidgebühr von Fr. 900.00 sowie einer Pauschale für das Schlichtungsverfahren von Fr. 300.00 zusammen (act. 27). Die Gerichtsgebühr im vereinfachten Verfahren beträgt gemäss § 7 Abs. 1 VKD bei einem Streitwert bis Fr. 6'500.00 Fr. 900.00 + 11 % des Streitwerts und kann gemäss § 7 Abs. 3 VKD bei nur geringen Aufwendungen um bis zu 50 % vermindert werden. Die vorinstanzliche Gerichtsgebühr liegt im gesetzlich vorgesehenen Rahmen und ist demzufolge nicht zu beanstanden.