1. Die Berufung der Beklagten wird abgewiesen. 2. Gerichtskosten werden keine erhoben. 3. Über die Regelung der Parteientschädigung hat die Vorinstanz im weiteren Verfahren zu befinden. Zustellung an: [...] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)