XV, S. 37) als CFO (beklagtische Eingabe vom 12. Oktober 2021 i.f., act. 204) tätig zu sein, wohingegen die Klägerin zwar Teil des Führungsteams gewesen sei, anlässlich dessen Sitzungen aber bloss die aktuellen Finanzzahlen rapportiert habe. Teil des strategischen Führungsteams sei die Klägerin nicht gewesen, Mitentscheidungsrechte habe sie nicht gehabt (Berufung Ziff. IV, S. 6; vgl. schon Klageantwort, act. 48). Die Arbeit von F. und G. sei demnach höherwertiger gewesen als die Arbeit der Klägerin. Die Gleichwertigkeit ihrer Arbeiten müsse daher verneint werden (Berufung Ziff. XV, S. 38). Dem kann nicht - 11 -